11. Oktober 2017

Studenten sind beliebt, aber Schüler oft die bessere Lösung

Für Mittel­ständler abseits der Städte sind Schüler nahe­lie­gende Kandi­daten für Feri­en­jobs. Unter­nehmer sollten sich auch um sie bemühen, weil sie poten­zi­elle Lehr­linge sind.

Das Erwerbs­leben beginnt schon im zarten Alter von 13 Jahren: Dann dürfen Kinder – mit Erlaubnis der Eltern – ihr erstes eigenes Geld mit leichten Tätig­keiten verdienen, etwa mit Baby­sitten, Nach­hil­fe­un­ter­richt oder Einkäufen für die Nach­barn. Für Unter­nehmer inter­es­sant ist aber der 15. Geburtstag: Danach dürfen Schüler für Feri­en­jobs sogar wochen­weise Voll­zeit arbeiten – etwa als Verkäufer in der Eisdiele, als Land­wirt­schafts­helfer auf dem Bauernhof, als Rega­lauf­füller im Super­markt oder als Bote im Büro. Gerade jetzt in den Sommer­fe­rien geht da beson­ders viel – viel­leicht auch in Ihrem Unter­nehmen, weil der Laden über­ra­schend stark brummt, aber viele Stamm­be­schäf­tigte in den Urlaub wollen?

Viele Mittel­ständler finden keine studen­ti­schen Aushilfen

Natür­lich sind voll­jäh­rige Studenten als Feri­en­jobber um einiges pfle­ge­leichter als minder­jäh­rige Schüler. Vielen Mittel­ständ­lern in der Provinz stehen sie aber nur begrenzt zur Verfü­gung. Groß­un­ter­nehmen in den Univer­si­täts­städten machen schon rund ums Jahr gute Ange­bote – da fällt es kleinen Betrieben in der Eifel oder auf der Schwä­bi­schen Alb schwer, Werk­stu­denten oder studen­ti­sche Aushilfen für einen Voll­zeitjob in den Ferien zu finden. Deshalb ist der Einsatz von Schü­lern nahe­lie­gend. Zu jungen Leuten in den umlie­genden Schulen sollten gerade Mittel­ständler abseits der Studen­ten­hoch­burgen engen Kontakt halten. Wer das noch nicht tut und aktuell jemanden sucht, dem helfen neben Kontakten über Mitar­beiter oder Bekannte auch die Arbeits­agen­turen sowie Anzeigen in Zeitungen und Jobpor­talen wie Monster oder Ferienjob.de. Natür­lich können Unter­nehmer ihre Joban­ge­bote auch an die Pinn­wand des örtli­chen Super­markts pinnen.

Feri­en­job­bende Schüler können dem Betrieb helfen

Hat sich ein Schüler für den Feri­enjob gefunden, gilt es natür­lich, die gesetz­li­chen Bestim­mungen zu beachten. Die sind gerade für Minder­jäh­rige recht streng, etwa was die Gesamt­dauer betrifft oder die maxi­male Wochen- und Tages­ar­beits­zeit. Jugend­liche dürfen norma­ler­weise sams­tags sowie sonn- und feier­tags nicht arbeiten, es gibt aber Ausnah­me­re­ge­lungen, etwa für Gast­stätten und die Land­wirt­schaft. „hand­werk magazin“ hat die nötigen Rahmen­daten für die Beschäf­ti­gung von minder­jäh­rigen Schü­lern zusam­men­ge­stellt. Über den Arbeits­ver­trag und spezi­elle Fragen müssen Sie mit Ihrem Anwalt reden. Und natür­lich sollten gerade Hand­werks­be­triebe auch beim Arbeits­schutz für Schüler auf Nummer sicher gehen und lieber etwas zu viel Ausrüs­tung bereit­stellen als zu wenig. Steuer- und abga­ben­frei bleibt die Tätig­keit von Schü­lern, sofern sie zwei Monate am Stück oder insge­samt 50 Arbeits­tage pro Jahr nicht über­schreitet.

So lassen sich auch leichter Auszu­bil­dende finden

Feri­en­job­bende Schüler sind aber nicht nur als Aushilfe bei Auftrags­spitzen wichtig. Firmen­chefs sollten sie auch aus perso­nal­stra­te­gi­schen Gründen in den Betrieb holen. Das bietet nämlich eine ausge­zeich­nete Möglich­keit, junge Leute für einen Ausbil­dungs­platz zu inter­es­sieren. Zudem steigt so deut­lich die Chance, dass sie später als Lehr­linge auch durch­halten, weil sie schon genauer wissen, was auf sie zukommt. Waren Schüler viel­leicht sogar einige Jahre lang regel­mäßig in den Ferien im Betrieb, sparen sich Arbeit­geber darüber hinaus zumin­dest einen Teil der sonst nötigen Einar­bei­tungs­zeit.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg